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Infos zur neuen Abgeltungsteuer ab 01.01.2009 |
Wichtige Infos
zur Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer
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Kapitalertrag
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pauschale Besteuerung der Kapitalerträge mit Abgeltung
- grundsätzlich keine Angabe in der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP entfällt)
- auch bei höherem persönlichem Einkommensteuersatz: keine Steuernachzahlung
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bei unter 25% liegendem persönlichem Steuer
Ab 2009 wurde der Katalog und damit der Umfang der Einkünfte
aus
Kapitalvermögen erheblich erweitert. Wie bereit
Ab 2009 gibt es
den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (ledig) und 1.602 € (bei Zuammenveranlagung). Ein Abzug von tat
Die Abgeltungsteuer erhöht sich um den Solidarität
Beispiel:
Ein Kunde der Nordbank AG legte 2009 einen Betrag über 10.000,00 € für ein Jahr mit einem Zinssatz von 4% p.a. an. Der Kunde hatte seiner Bank in Hamburg die Angabe gemacht, dass er kirchensteuerpflichtig sei. Berechnen Sie den Zinsertrag für diese Anlage unter Berücksichtigung der 9%igen Kirchensteuer für diesen Kunden. Ein Freistellungsauftrag liegt der Bank nicht vor.
Info Abgeltungsteuer und Kirchensteuer
Wenn man einer Religionsgemeinschaft angehört, die Kirchensteuer verlangt, ist die Kirchensteuer eine Pflichtsteuer, die zusätzlich zur Abgeltungsteuer gezahlt werden muss. Die Kirchensteuer beträgt 8% in Bayern und Baden-Württemberg. In allen anderen Bundesländern 9%, prozentual berechnet von der Höhe der Abgeltungsteuer. Da man allerdings die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen kann, ist die genaue Berechnungsgrundlage der Kirchensteuer nicht 9% von 25%, sondern die 25% Abgeltungsteuer abzüglich des möglichen Sonderausgabenabzuges.
Da die Kirchensteuer bei der Einkommensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist, errechnet sich die Abgeltungsteuer nach folgender Formel:
Abgeltungsteuer = Kapitalerträge : (4 + (Kirchensteuersatz : 100))
Bei 9% Kirchensteuer ergibt dies die Berechnungsgrundlage von 24,45%
Bei 8% Kirchensteuer ist die Berechnungsgrundlage 24,51%.
Falls man zu den Steuerpflichtigen gehört, die 9% Kirchensteuer zu zahlen haben, ergibt sich dann folgende zu zahlende Gesamtsumme (bei schon abgezogenen Sonderausgaben): Für 100,00 € Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne 24,45 € Abgeltungssteuer, 1,34 € Solidaritätszuschlag (berechnet von 24,45 €) und 2,20 € Kirchensteuer, also insgesamt 27,98 €.
Falls man zu den Steuerpflichtigen gehört, die 8% Kirchensteuer zu zahlen haben, ergibt sich dann folgende zu zahlende Gesamtsumme (bei schon abgezogenen Sonderausgaben): Für 100,00 € Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne 24,51 € Abgeltungssteuer, 1,34 € Solidaritätszuschlag (berechnet von 24,51 €) und 1,960 € Kirchensteuer, also insgesamt 27,81 €.
Lösung des Beispiels:
| 4% Zinsen auf 10.000 € für 1 Jahr | 400,00 € |
| ./. 24,45% Abgeltungsteuer | 97,80 € |
| ./. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer von 97,80 € | 5,37 € |
| ./. 9% Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer von 97,80 € | 8,80 € |
| = Gutschriftsbetrag | 288,03 € |
Bei Vorlage einer NV-Bescheinigung kommt es
auch ab 2009 nicht zu einer Besteuerung. Damit wird durch die Finanzunternehmen auch keine Abgeltungsteuer abgezogen. Im Gegensatz dazu wird bei Erteilung eines
Frei
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und
-
nicht zur Einkommen
Die NV-Bescheinigung i
Die Kreditinstitute haben bei Vorlage einer NV-Bescheinigung einen Steuerabzug nicht vorzunehmen, dabei gibt es
keine betragsmäßige Begrenzung. Deshalb
sollte eine Au
Beim Frei
Nur bei zusammen veranlagten Ehegatten is
t ein Frei
Das
Bundes
zentralamt für Steuern kann von den Kreditinsituten die Mitteilung aller Erträge, die aufgrund von Frei
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Vereinfachtes
Schema zur Ermittlung der Einkünfte au |
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1. |
Bereits - Dividenden - GmbH- und Genossenchaftsausschüttungen -
Kapitallebensversicherungserträge. Abschlu
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Zinsanteile aus
Kapitalleben
-
Zinsen au -
erhaltene Stückzinsen au -
Zinsen au -
Zinsen aus
Inve
-
Zinsenau -
Kur -
erhaltene Zwi - Zinsen aus Tafelgeschäften |
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2. |
ab 2009 neu qualifizierte Bruttobeträge von Kapitaleinnahmen - Aktien- und Genussscheingewinne in voller Höhe bei Erwerb ab 2009 - GmbH-Anteilsgewinne bei Erwerb ab 2009, wenn Beteiligungsanteil unter 1% - Gewinne aus anderen Wertpapieren (ohne Zertifikate und Finanzinnovationen) bei Erwerb ab 2009 - Gewinne aus Terminmarktges chäften bei Erwerb ab 2009 -
Von Inve - Fondsgewinne bei Erwerb der Anteile ab 2009 -
Stillhalteprämien bei Zuflu -
Erlöse aus der Zwi
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Veräußerungserlö -
Veräußerung |
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3. |
Zwi |
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4. |
abzüglich -
Verlu - Verluste mit Zertifikaten, die ab dem 15.3.2007 angeschafft und die sich nach dem 30.6.2009 außerhalb der (alten) Spekulationsfristen ergeben. - Gezahlte Zwischengewinne - Gezahlte Stückzinsen -
Verlu - Verluste mit anderen Wertpapieren bei Erwerb ab 2009 - Verluste aus anderen Terminmarktgeschäften, wenn Erwerb ab 2009 -
Ab 2009 entstandene Verlu
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5. |
= Summe der Einnahmen aus Kapitalvermögen (fall |
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6. |
abzüglich Sparer-Pau |
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7. |
= Einkünfte au |
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8. |
abzüglich verrechenbare Altverlu |
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9. |
= Zwischensumme |
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10. |
multipliziert mit pauschalem Abgeltungsteuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% = 26,38% und,
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11. |
Summe Abgeltung |
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12. |
abzüglich anrechenbare Quellensteuern |
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13. |
= einbehaltener Betrag |
Tafelgeschäfte
Unter einem Tafelgeschäft versteht man den körperlichen Handel mit Wertpapieren, also ein Geschäft Geld gegen Ware (Wertpapiere) oder Ware gegen Geld
(Zug-um-Zug-Geschäft) ohne Namensnennung des
Kunden über den Bankschalter (Tafel). Für Tafelge
Vorteile der Tafelge
- Einsparen von Depotkosten
- Unabhängigkeit von der Bankverwahrung und –verwaltung
-
Be
- Vertraulichkeit
-
direkte Übertragung
Nachteile der Tafelgeschäfte:
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Kosten für
-
Problem der Er
- Verwaltung
-
Terminüberwachung, Trennen des
Kupons
, Fahrt zum kuponeinlö
- Kosten der Kuponeinlösung
-
lästige Identifizierung des
Tafelges
chäftskunden oder Kuponeinlöser
Nach dem Geldwäschegesetz
- bei der Annahme oder Abgabe von Wertpapieren,
- bei Annahme und Abgabe von Bargeld
ab 15.000,00 € zuvor die auftretende Person durch amtlichen Lichtbildaus
wei