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Aktualisierungen und Korrekturen zum Buch "Rechnungswesen, Controlling, Bankrechnen"
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Aktualisierungen und Korrekturen Rechnungswesen/Controlling 4. Auflage
S. 27, Basiswissen: Umsatzsteuer bei Kreditinstituten
Der Buchungssatz bei der Behandlung der Vorsteuer im umsatzsteuerpflichtigen Bereich lautet:
BGA oder AVA (Nettopreis)
Vorsteuer an DBB oder BKK oder KK
Seite 37,
Basiswissen: Bewertung von Wertpapieren
In der ersten Tabellenzeile muss es zur unterschiedlichen Bewertung genauer heißen:
2. Wertpapiere des Handelsbestandes sind nach dem Zeitwert-Prinzip (Fair Value) abzüglich eines Risikoabschlages zu bewerten.
Seite 97,
Basiswissen: Produktkalkulation
In der linken Spalte steht zweimal " Ermittlung des Deckungsbeitrages im Aktivgeschäft". Unten muss es natürlich "Ermittlung des Deckungsbeitrages im Passivgeschäft" heißen.
Seite 98, Schaubild zur Marktzinsmethode
Im Kasten "Fristentransformationsbeitrag (Strukturbeitrag)" muss die Rechnung lauten:
- Zinssatz des Alternativgeschäftes Aktiva
- Zinssatz des Alternativgeschäftes Passiva
Aktualisierungen und Korrekturen Rechnungswesen/Controlling 3. Auflage
Bewertung von Wertpapieren ab dem 1.1.2010
Wertpapiere des Handelsbestandes werden ab dem 1.1.2010 nach dem Zeitwertprinzip (fair value) bewertet. Es gilt der Kurs des Bilanzstichtages abzüglich eines Risikoabschlages.
Mindestens 10% des Nettoertrages aus dem Handelsgeschäft müssen dem "Fond für allgemeine Bankrisiken" zugeführt werden und können dadurch nicht ausgeschüttet werden.
Der Posten darf nur aufgelöst werden
* zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestandes oder
* soweit er 50 % des durchschnittlichen Nettoertrages der letzten fünf Jahre übersteigt.
Die Aufgaben A-50 (S. 27), A-52 (S. 28), A-53 (S. 29), A-56 (S. 30), A-57 (S. 31), A-58 (S. 32), A-59 (S. 37) und deren Lösungen beinhalten nicht mehr die Bewertung von Wertpapieren des Handelsbestandes, sondern die Bewertung von Wertpapieren der Liquiditätsreserve, für die weiterhin das strenge Niederstwertprinzip gilt.
Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009
Ab 1.1.2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren und das Zinsabschlagsverfahren durch die Abgeltungsteuer ersetzt. Die Neuregelung finden Sie unter dem Link
Neuregelung zur Abgeltungsteuer
Bewertung von Sachanlagen ab dem 1.1.2008
Anschaffungen bis 150 Euro (netto) werden sofort bei der Anschaffung als Aufwand gebucht, eine Abschreibung entfällt daher.
Wirtschaftsgüter über 150 Euro (netto) bis einschließlich 1.000 Euro (netto) werden in einem jährlichen Pool zusammengefasst und 5 Jahre lang mit 1/5 des Anschaffungswertes abgeschrieben. Dieser Pool ist in den Folgejahren nicht veränderbar: Beim Verkauf eines Wirtschaftsgutes aus diesem Pool muss der Erlös sofort gebucht werden, aber das im Pool stehende Wirtschaftsgut ist nicht auszugebuchen, sondern weiterhin bis zum Ende der 5 Jahre abzuschreiben.
Anschaffungen über 1.000 Euro (netto) sind linear, monatsgenau über die Nutzungsdauer abzuschreiben. (Im Jahr 2009 und 2010 auch degressiv)
Bewertung von Sachanlagen ab dem 1.1.2009
Wirtschaftsgüter über 1.000 Euro, die 2009 und 2010 angeschafft werden, dürfen degressiv abgeschrieben werden. Das ist Teil des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Die degressive Abschreibung beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, maximal 25%. Das bedeutet: Bei Wirtschaftsgütern, deren Nutzungsdauer fünf Jahre oder mehr beträgt, ist die degressive AfA höher und damit (steuer-)günstiger als die lineare. Für Anschaffungen aus dem Jahre 2008 gibt es dagegen nur die lineare Abschreibung.
Bewertung von Sachanlagen ab dem 1.1.2010
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro (netto) dürfen wieder im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden.
A Unternehmensleistungen erfassen und dokumentieren
Aufgabe A-38 (S. 21/190)
Lösung:
a) 41.666,67 Euro bei den degressiven Abschreibungssätzen von 2009/10
c) und d) beide Gegenstände liegen beim Anschaffungspreis im Bereich von über 150 Euro bis einschließlich 1.000 Euro (jeweils netto), der im Pool über 5 Jahre abzuschreiben ist. daher ist die Abschreibung für den Direktionsschreibtischsessel 211,12 Euro (1.055,60 : 5 Jahre) und für den Tischkopierer 88,16 Euro ( 440,80 : 5 Jahre). Der Tischkopierer kann auch im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden, da er netto nicht über 410 Euro (netto) liegt.
Aufgabe A-46 (S. 25/192)
Die Anmerkung zur Aufgabe ist zu aktualisieren in:
Es soll linear abgeschrieben werden.
Lösung:
859 EUR oder 1.219 EUR
PC, 3 Jahre Nutzungsdauer, 1.785 EUR Anschaffungskosten |
595 EUR |
Schreibtisch, 13 Jahre Nutzungsdauer, 2.261 EUR Anschaffungskosten |
174 EUR |
Aktenschrank, 450 Euro, ist entweder im Jahr der Anschaffung voll abzuschreiben (<= 410 Euro netto) oder über 5 Jahre abzuschreiben (teurer als 150 Euro netto, aber nicht teurer als 1.000 Euro netto) |
450 EUR oder 90 |
Summe |
1.219 EUR oder 859 EUR |
Die Stabsstelle gehört zum bankinternen Bereich und ist umsatzsteuerfrei. Die gezahlte Umsatzsteuer ist daher mit abzuschreiben.
Aufgabe A-48 (S. 26/192)
Aussage A ändern in:
A Bei der Abschreibung der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die häufig sich ändernden gesetzlichen Regelungen zur Abschreibung zu beachten..
Lösungen:
A und B dann weiterhin richtig, aber folgende Aktualisierung der Begründungen:
A Die gesetzlichen Regelungen zur Abschreibung haben sich in den letzten Jahren häufig geändert, um durch bessere Abschreibungsmöglichkeiten die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.
D ... Sie können auch 5 Jahre lang mit einem Fünftel abgeschrieben werden.
B Dokumentierte Unternehmensleistungen verschiedener Unternehmenstypen auswerten
Aufgabe B-2 ( S. 46/203)
Ab dem 1.1.2008 beträgt die Körperschaftssteuer 15%, daher die aktualisierte Lösung:
15 % Körperschaftssteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag von der Körperschaftssteuer (5,5% von 15 % = 0,825 %) ergeben insgesamt 15,825 % vom unversteuerten Jahresgewinn
c) |
20.196.020,20 EUR |
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Jahresüberschuss nach Steuern (84,175 % = 100 % - 15,825 %) |
17.000.000,00 |
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15,825 % Steuern: |
3.196.020,20 |
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Jahresüberschuss vor Steuern (100%) |
20.196.020,20 |
Aufgabe B-7 (S. 49/204)
Lösungen ändern
c) 52,50 EUR
Dividende für 150 Aktien 150 x 0,35 = 52,50 EUR
Da die Kundin einen Freistellungsauftrag erteilt hat, werden ihr die Abgeltungsteuer und der darauf entfallende Solidaritätszuschlag nicht abgezogen.
d) 52,50 EUR: Das Halbeinkünfteverfahren gibt es ab 2009 nicht mehr!
C Kosten- und Erlösrechnung
2. Kalkulation der Kreditinstitute
a) Marktzinsmethode
Aufgabe C-31 S. 78/216
a) 2,55%
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Kundenzinssatz |
10,00% |
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- GKM-Satz für alternative Kapitalanlage |
6,00% |
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= Deckungsbeitrag I |
4,00% |
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- Bearbeitungskostensatz für Kreditvergabe |
0,45% |
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= Deckungsbeitrag II |
3,55% |
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- Risikokosten |
0,40% |
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- Eigenkapitalkosten |
0,60% |
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= Deckungsbeitrag III |
2,55% |
Aufgabe C-34 S. 80/217
In der Lösungstabelle steht hinter Bruttobedarfsspanne die falsche Lösung. Bitte streichen: Unter der Tabelle ist die richtige Lösung mit ausführlicher Erklärung.
D Bankrechnen
3. Zinsrechnen
Aufgabe D-9 (S. 85/219)
In der ersten Zeile: statt Zinsabschlagsteuer jetzt Abgeltungsteuer einsetzen.
4. Abrechnung von Kontokorrentkonten und Festgeldkonten
Aufgabe D-12 (S. 88/221)
Neue Frage a)
Die Kundin Vera Kuhnert legt 200.000,00 € Wert 15.08.2009 als Festgeld für 30 Zinstage bei der Nordbank AG in Hamburg an. Nach Ablauf der Festlegungsfrist soll die Einlage als Sichteinlage fortgeführt werden. Wegen eines Grundstückskaufes verfügt Frau Kuhnert Wert 25.09.2009 über das Gesamtguthaben einschl. sämtlicher Zinsen. Das Konto wird aufgelöst. Wie viel € beträgt die von Ihnen einbehaltene Abgeltungsteuer einschl. Solidaritätszuschlag, wenn Frau Kuhnert keinen Freistellungsauftrag gestellt hat und keine Angabe über ihre Kirchensteuerpflicht vorliegt?
Konditionen:
Festgeld 3,0 % p.a.
Sichteinlage 0,5% p.a.
Neue Lösung a):
| 3% Zinsen für Festgeld 30 Tage | 500,00 € |
| + 0,5% Zinsen für Sichteinlage 10 Tage | 27,78 € |
| = Zwischensumme | 527,78 € |
| - 25 % Abgeltungsteuer auf 527,78 € | 131,94 € |
| - 5,5% Solidaritätszuschlag | 7,25 € |
| = Summe Steuern | 139,19 € |
Anmerkung: Mit der Abgeltungsteuer sind alle Ausnahmen abgeschafft, sodass man auch auch bei Habenzinsen auf dem Girokonto Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag berechnen muss.
Lösung zu Frage b) aktualisieren:
| Zinsertrag für 30 Tage | 360,00 € |
| - 25% Abgeltungsteuer | 90,00 € |
| - 5,5% Soli | 4,95 € |
| = Nettozinsertrag | 265,05 € |
Aufgabe c) aktualisieren:
Statt Zinsabschlagsteuer jetzt Abgeltungsteuer
5. Abrechnung von Sparkonten und Sparbriefen
Aufgabe D-13 ( S. 89/221)
Frage b) ändern:
b) Welchen Betrag erhält Frau Schult gutgeschrieben, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt und Kirchensteuer nicht anfällt?
Lösung b) austauschen:
| Bruttozinsertrag 14.000,00 - 11.369,66 | 2.630,34 € |
| ./. 25% Abgeltungsteuer | 657,58 € |
| ./. 5,5% Solidaritätszuschlag | 36,16 € |
| = Zinsgutschrift | 1.936,60 € |
| Gutschriftsbetrag 11.369,66 € + 1.936,60 € | 13.306,26 € |
Lösung c) austauschen:
Anlagebetrag: 13.306,26 €; Rückzahlungsbetrag 17.578,43 € (13.306,26 € x 1,321065)
Aufgabe D-14 S. 89/221
Aufgabe b) ändern:
2 Mal das Datum in 31.12.2009 ändern.
Fragen ändern:
Ermitteln Sie für den Abschluss des Konto für den 31.12.2009
1. die Abgeltungsteuer.
2. den Solidaritätszuschlag.
3. die 9%ige Kirchensteuer.
4. den neuen Kontostand.
Gehen Sie davon aus, dass Frau Herzog bei der Nordbank AG in Hamburg eine Spareinlage unterhält.
Info Abgeltungsteuer und Kirchensteuer
Wenn man einer Religionsgemeinschaft angehört, die Kirchensteuer verlangt, ist die Kirchensteuer eine Pflichtsteuer, die zusätzlich zur Abgeltungsteuer gezahlt werden muss. Die Kirchensteuer beträgt 8% in Bayern und Baden-Württemberg. In allen anderen Bundesländern 9%, prozentual berechnet von der Höhe der Abgeltungsteuer. Da man allerdings die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen kann, ist die genaue Berechnungsgrundlage der Kirchensteuer nicht 9% von 25%, sondern die 25% Abgeltungsteuer abzüglich des möglichen Sonderausgabenabzuges.
Da die Kirchensteuer bei der Einkommensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist, errechnet sich die Abgeltungsteuer nach folgender Formel:
Abgeltungsteuer = Kapitalerträge : (4 + (Kirchensteuersatz : 100))
Bei 9% Kirchensteuer ergibt dies die Berechnungsgrundlage von 24,45%
Bei 8% Kirchensteuer ist die Berechnungsgrundlage 24,51%.
Falls man zu den Steuerpflichtigen gehört, die 9% Kirchensteuer zu zahlen haben, ergibt sich dann folgende zu zahlende Gesamtsumme (bei schon abgezogenen Sonderausgaben):
Für 100,00 € Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne 24,45 € Abgeltungssteuer, 1,34 € Solidaritätszuschlag (berechnet von 24,45 €) und 2,20 € Kirchensteuer, also insgesamt 27,98 €.
Falls man zu den Steuerpflichtigen gehört, die 8% Kirchensteuer zu zahlen haben, ergibt sich dann folgende zu zahlende Gesamtsumme (bei schon abgezogenen Sonderausgaben):
Für 100,00 € Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne 24,51 € Abgeltungssteuer, 1,34 € Solidaritätszuschlag (berechnet von 24,51 €) und 1,960 € Kirchensteuer, also insgesamt 27,81 €.
Lösungen b) ändern:
| b1) | Kontoguthaben am 31.12. | 6.200,00 € |
| Habenzinsen | 118,30 € | |
| ./. Vorfälligkeitsentgelt | 5,82 € | |
| Zinsen für 2009 | 112,48 € | |
| 24,45% Abgeltungsteuer auf 112,48 € | 27,50 € | |
| b2) | 5,5% Soli auf 27,50 € | 1,51 € |
| b3) | 9% Kirchensteuer auf 27,50 € | 2,47 € |
| b4) | neuer Kontostand = 6.200 + 118,30 - 5,82 - 27,50 - 1,51 - 2,47 | 6.281,00 € |
Aufgabe D-15 (S. 91/222)
Die Daten in der Aufgabe ändern: jetzt 31.12.2008 und 30.6.2009
Frage austauschen:
Wie viel € Abgeltungsteuer einschl. Solidaritätszuschlag (ohne Kirchensteuer) muss die Nordbank aufgrund der Zinsgutschrift per 31.12.2009 einbehalten?
Lösung austauschen:
| 2% Zinsen p.a. vom 31.12. bis 30.06. auf 10.000 € für 180 Tage | 100,00 € |
| - 2% p.a. Zinsen vom 30.06. bis 31.12. auf 8.000 € für 180 Tage | 80,00 € |
| = Summe | 180,00 € |
| - Vorfälligkeitsentgelt 2,5 Promille auf 2000 € | 5,00 € |
| = Zinsertrag für 2009 | 175,00 € |
| - 25% Abgeltungsteuer auf 175 € | 43,75 € |
| - 5,5 Solidaritätszuschlag auf 43,75 € | 2,40 e |
| = Summe Steuern | 46,15 € |
Anmerkung: Bei der Berechnung von Steuern wird grundsätzlich auf Cent abgerundet. So wird also beim Solidaritätszuschlag von 2,40625 auf 2,40 € abgerundet.
Situation zu den Aufgaben D-19 bis D-21 ändern:
Beginn des 1. Sparjahres statt 01.01.2005 jetzt 01.01.2007
Aufgabe D-19 (S. 93/S222)
Die beiden Jahreszahlen in 2009 ändern.
Aufgabe D-20 (S. 93/S222)
Die Jahreszahl in 2009 ändern.
Lösung austauschen:
| Prämien | 72,00 € |
| - 25% Abgeltungsteuer auf 72 € | 18,00 € |
| - 5,5% Solidaritätszuschlag auf 18 € | 0,99 € |
| = Gutschrift | 53,01 € |
Aufgabe D-22 (S. 94/223)
Frage aktualisieren:
Wie hoch ist die Zinsgutschrift am 31.12.2009 (Abgeltungsteuer wird nicht berücksichtigt; Zinsmethode 30/360)?
Aufgabe D-25 S. 94/223
Aufgabe b) austauschen:
b) Über welchen Betrag kann Frau Seidel voraussichtlich am Ende der Laufzeit verfügen, bei einer Abgeltungsteuer von 25% und einem Solidaritätszuschlag von 5,5%. Gehen Sie davon aus, das Frau Seidel keinen Freistellungsauftrag erteilt hat und keine Kirchensteuer anfällt.
Lösung b) austauschen:
| a) Summe | 45.302,97 € |
| Rückzahlungsbetrag nach 5 Jahren | 55.783,68 € |
| davon Zinsen Typ A | 5.783,68 € |
| davon Zinsen Typ N | 4.697,03 € |
| Zinsen für 5 Jahre | 10.480,71 € |
| - 25% Abgeltungsteuer | 2.620,17 € |
| - 5,5% Soli | 144,10 € |
| = Zinsen nach Steuern | 7.716,44 € |
| b) Gutschriftsbetrag = 45.302,97 € + 7.716,44 € | 53.019,41 € |
7. Besteuerung von Wertpapieren
Aufgabe D-28 (S. 97/224)
Daten in der Tabelle ändern:
Laufzeit 10/2010
Kursdatum: 20.01.2009
Den letzten Satz austauschen:
Berücksichtigen Sie, dass bei Erträgen aus Wandelanleihen ausländischer Emittenten bei Auszahlung im Inland die Abgeltungsteuer von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag anfällt.
Lösung austauschen:
| Zinsertrag 1% von 27.500 € | 275,00 € |
| - FSB | 100,00 € |
| Zwischensumme | 175,00 € |
| - 25% Abgeltungsteuer | 43,75 € |
| - 5,5% Soli | 2,40 € |
| = Zwischensumme | 128,85 € |
| + FSB | 100,00 € |
| = Gutschriftsbetrag | 228,85 € |
Aufgabe D-29 (S. 97/224)
Aufgabe wegen der Abgeltungsteuer ab 2009 ändern: Herr Klaus Schirrer hat nominal 25.500,00 € Wandelanleihen der Conti AG von 2009 im Depot.
Kursnotiz vom 13.02.2009
Lösung austauschen:
| Zinsertrag brutto | 510,00 € |
| - 25% Abgeltungsteuer | 127,50 € |
| - 5,5% Soli | 7,01 € |
| = Gutschrift auf dem Konto | 375,49 € |
Aufgabe D-30 (S. 97/224)
Aussagen austauschen:
A) Körperschaftsteuer von 25%
B) Kirchensteuer von 8% oder 9%
C) Solidaritätszuschlag von 5,5'%
D) Umsatzsteuer von 19%
E) Abgeltungsteuer von 25%
F) Persönlicher Einkommensteuersatz des Kunden
Lösung austauschen:
C und E
Die Kirchensteuer fällt an, wenn der Kunde die Bank ausdrücklich auf die Religionszugehörigkeit hingewiesen hat.
Aufgabe D-31 (S. 98/225)
Lösungen austauschen:
| 4,006% Zinsen für 15.000 € | 600,90 € |
| - 25% Abgeltungsteuer | 150,22 € |
| - 5,5% Soli | 8,26 € |
| a) Gutschrift | 442,42 € |
| b) Steuerbescheinigung über | 158,48 € |
Aufgabe D-32 (S. 98/225)
Lösung austauschen:
| Bruttozinsertrag | 1.293,75 € |
| - FSB | 225,50 € |
| = Zwischensumme | 1.068,25 € |
| - 25% Abgeltungsteuer | 267,06 € |
| - 5,5% Soli | 14,68 € |
| = Zwischensumme | 786,51 € |
| + FSB | 225,50 € |
| = Kontogutschrift | 1.012,01 |
Aufgabe D-33 (S. 98/225)
Lösung austauschen:
| Zinserertrag Dresdner Fin. | 687,50 € |
| Zinsertrag Pongs & Zahn | 750,00 € |
| Bruttozinsertrag | 1.437,50 € |
| - FSB | 500,00 € |
| = Zwischensumme | 937,50 € |
| - 25% Abgeltungsteuer | 234,37 € |
| - 5,5% Soli | 12,89 € |
| = Zwischensumme | 690,24 €^ |
| + FSB | 500,00 € |
| = Gutschriftsbetrag | 1.190,24 € |
Aufgabe D-34 (S. 99/225)
Fragen c1) und c2) entfallen.
Lösungen austauschen:
a) Gutschrift ohne FSB
| Bardividende 0,80 € je Aktie x 400 | 320,00 € |
| - 25% Abgeltungsteuer | 80,00 € |
| - 5,5% Soli | 4,40 € |
| Gutschriftsbetrag | 235,60 € |
b) Gutschrift mit FSB über 100,00 €
| Bardividende 0,80 x 400 | 320,00 € |
| - FSB | 100,00 € |
| = Zwischensumme | 220,00 € |
| - 25% Abgeltungssteuer | 55,00 € |
| - 5,5% Soli | 3,02 € |
| = Zwischensumme | 161,98 € |
| + FSB | 100,00 € |
| Gutschriftsbetrag | 261,98 € |
Aufgabe D-35 (S. 99/226)
Aufgabe entfällt, da das Halbeinkünfteverfahren durch das Abgeltungsverfahren ab 2009 ersetzt wurde.
9. Stückzinsberechnung
Aufgabe D-37 (S. 100/227)
Die Aufgabe muss auf das Jahr 2009 umgeschrieben werden.
Lösung b)
| Zinsen für 214 Tage vom 10.02. bis 11.09. | 10.000 x 214 x 4,25 : 36.500 | 249,18 € |
| - 25% Abgeltungsteuer | 249,18 x 0,25 | 62,29 € |
| - 5,5% Soli | 62,29 x 0,055 | 3,42 € |
| = Nettozinsgutschrift | 183,47 € |
Lösung d)
| 1. Zinsgutschrift am 04.01.09 für 365 Tage vom 04.01.08 einschl. bis 03.01.09 einschl. | 10.000 x 365 x 5,5 : 36.500 | 550,00 € |
| Freistellung | 500,00 € | |
| Zinsen ohne Freibetrag | 50,00 € | |
| - 25% Abgeltungsteuer | 12,50 € | |
| - 5,5% Soli | 0,68 € | |
| = 1. Zinsgutschrift | 500 + 50 - 12,50 - 0,68 | 536,82 € |
| 2. Zinsgutschrift bei Verkauf am 28.09. 09 vom 04.01.09 einschl. bis 01.10.09 einschl. = 271 Tage | 10.000 x 271 x 5,5 : 36.500 | 408,36 € |
| - 25% Abgeltungsteuer | 102,09 € | |
| - 5,5% Soli | 5,61 € | |
| = 2. Zinsgutschrift | 300,66 € | |
| Zinseinnahmen brutto | 550 + 408,36 | 958,36 € |
| Zinseinnahmen netto | 536,82 + 300,66 | 837,48 € |
13. Stückzinstopfberechnung
Aufgabe D-46 (S. 110/230)
Den letzten Satz in der Lösung aktualisieren:
Herr Bühl kann damit im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung noch 540,00 € an gezahlten Stückzinsen angeben, die dann mit seiner gezahlten Abgeltungsteuer verrechnet werden, sodass letztlich 185,00 € seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind.
20. Geldpolitische Instrumente der EZB
a) Tenderverfahren
Aufgabe D-80 S. 136/242
Lösungen ändern:, die Lösungserläuterungen sind richtig und bleiben daher.
zu a) Kreditinstitut D: 260 Mio. € zu 3,026%
zu b Kreditinstitut E: 810 Mio. € zu 3,027%
Aufgabe D-81 S. 138/243
Frage b) ändern:
b) Berechnen Sie
ba) die Repartierungsquote (Zuteilungsquote) des Tenderverfahrens vom 12.10. in %.
bb) die Gutschrift für ein Kreditinstitut in Mio. EUR, das am 12.10. ein Gebot von 25 Mio. abgegeben hat.
Lösungen b) ändern:
ba) 16% (48 x 100 : 300)
bb) 4,0 Mio. EUR (16% von 25 Mio. EUR)
bc) 44 Mrd. EUR (92 - 48)
b) Mindestreserveberechnung
Aufgabe D-82 (Reserve-Soll) S. 138/243
Lösung zu b) korrigieren:
4 Tage (vom 8. bis zum 12. April einschl. = 5 Tage)
Lösung zu c) korrigieren:
4,5 Mio € Rechenweg: ((3,6 x 35) - (3,6 x 30)) : 4
Aufgabe D-83 (Mindestreserveverzinsung) S. 139/243
6.941,60 € Rechenweg: (3,6 Mio. x 34 Tage x 2,07) : (100 x 365)